Wer neben seinem Studium Geld verdienen möchte, hat Einiges zu bedenken. FHEWS hat nachgefragt: Was hat es mit Beschäftigungsarten, Sozialversicherungsbeiträgen und Krankenversicherung auf sich? Was es zu beachten gilt, erklärt Johanna Müller, Sozialberaterin beim Studentenwerk Schleswig-Holstein.

 Frau Müller, welche Fragen rund ums Jobben beschäftigen die Studierenden, die zu Ihnen kommen?

„Viele Studierende müssen sich am Anfang Gedanken darüber machen, wie sie ihr Studium finanzieren können. Vor allem, wenn die BAföG-Förderung niedrig ausfällt und die Eltern nicht für alle Kosten aufkommen können. Wenn es dann an die Suche eines Nebenjobs geht, stellen sich oft Fragen wie: Beeinflussen zusätzliche Einkünfte meine BAföG-Zahlungen? Wann sind Sozialversicherungsbeiträge fällig? Wie viele Stunden darf ich neben dem Studium arbeiten? Und wann sieht die Krankenkasse meine Beschäftigung nicht mehr als studentischen Nebenverdienst? Bei solchen Fragen können wir in der Sozialberatung weiterhelfen.“

Welche Beschäftigungsarten gibt es für Studierende? Und was unterscheidet einen Werkstudenten von einem geringfügig Beschäftigten?

„Für Studenten gibt es verschiedene Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Unter die geringfügige Beschäftigung, auch Minijob genannt, fallen Einkünfte von bis zu 450 Euro monatlich. Bei einem Verdienst zwischen 450 und 850 Euro sprechen wir von einem Midijob. Außerdem gibt es die kurzfristige Beschäftigung und selbständige oder freiberufliche Tätigkeiten. Die Arbeit als „Werkstudent“ ist keine Beschäftigungsform als solche. Werkstudenten sind Beschäftigte, bei denen das Studium im Vordergrund steht. Sie genießen ein Werkstudentenprivileg und müssen beispielsweise keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten – unabhängig davon, wie viel sie verdienen.“

Welche Einkommensgrenzen sind zu beachten, wenn ich möchte, dass mir möglichst wenig von meinem Bruttogehalt abgezogen wird?

„Minijobber können, müssen aber keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Die Befreiung muss vorher einmalig beantragt werden, Formulare stehen unter www.minijob-zentrale.de zum Download bereit. Danach gilt die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen, wenn nötig, auch für mehrere Jobs und Arbeitgeber. Wichtig ist: Die 450 Euro-Grenze muss immer gewahrt bleiben. Bei Zahlung von Weihnachtsgeld oder anderen Zuschlägen könnte die Geringfügigkeit der Beschäftigung schon kippen. Midijobber können sich im Gegensatz zu Minijobbern nicht von der Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen.“

Studenten zahlen in der Regel einen vergünstigten Krankenversicherungsbeitrag. Wie viel darf ich nebenbei verdienen, ohne diese Vergünstigung zu verlieren?

„Die Krankenkassen legen als Richtwert keine Einkommensgrenze, sondern eine Stundenzahl zugrunde: Wenn ein Student weniger als 20 Stunden pro Woche arbeitet, steht das Studium im Vordergrund. Ist die wöchentliche Arbeitszeit höher, steht aus Sicht der Krankenkasse die Berufstätigkeit im Vordergrund. Dann besteht die Gefahr, dass die studentische Krankenversicherung nicht mehr greift. Ausnahmen sind aber möglich: Studierende dürfen mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wenn die Tätigkeit überwiegend am Wochenende oder während der vorlesungsfreien Zeit stattfindet. Wir raten in solchen Fällen immer dazu, vorab mit der Krankenkasse zu sprechen und sich individuell abzusichern. Übrigens: Jüngere Studierende, die noch in der Familienversicherung mitversichert sind, müssen sich selbst studentisch krankenversichern, sobald sie mehr als 450€ verdienen.“

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung? Und welche Einkommensgrenzen gibt es dort?

„Bei einer kurzfristigen Beschäftigung von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen im Jahr spielt die Einkommenshöhe keine Rolle. Der Student ist dann von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das gilt auch, wenn er zusätzlich einen Minijob hat. Bei der kurzfristigen Beschäftigung muss die Tätigkeit sinngemäß kurzfristig sein und einen Endzeitpunkt haben, der sich aus den Umständen ergibt: etwa das Jobben auf dem Weihnachtsmarkt, der Ende Dezember wieder aufhört. Oder die Arbeit auf der Kieler Woche.“

Welche Beschäftigungsarten gibt es außerdem und was muss berücksichtigt werden?

„Bei bezahlten Praktika wird unterschieden: Ist das Praktikum im Studium Pflicht, werden keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Bei freiwilligen Praktika vor oder nach dem Studium dagegen gelten dieselben Einkommensgrenzen wie bei den Mini- und Midijobs. Wer auf selbständiger Basis oder freiberuflich arbeitet, schreibt Rechnungen für erbrachte Leistungen und führt deshalb von vornherein keine Sozialversicherungsbeiträge ab.“

Wieviel dürfen Studierende verdienen, die eine Förderung nach BAföG erhalten?

„Die Grenze liegt momentan bei 4.880 Euro brutto für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten. Auf einen Monat gerechnet dürfen Studierende – wenn sie abhängig beschäftigt sind (z.B. mit einem Minijob) – durchschnittlich also 406,67 Euro verdienen, ohne dass ihre BAföG-Zahlungen gekürzt werden. Ab Herbst 2016 wird der Betrag an die 450 Euro-Grenze der geringfügigen Beschäftigung angepasst. Verdient ein BAföG-Empfänger mehr, werden die Zahlungen entsprechend gekürzt, der grundsätzliche Anspruch aber bleibt bestehen.“

Wann müssen Steuern gezahlt werden?

„Wer mit seinen Einkünften über den jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 8.472 Euro kommt, muss Steuern zahlen. Hier lohnt es sich zu prüfen, ob im Rahmen der Tätigkeit Werbungskosten abgesetzt werden können. Das könnten beispielsweise Fahrtkosten oder spezielle Kleidung für die Arbeit sein.

Wo finde ich den passenden Nebenjob?

„Das schwarze Brett an der Hochschule ist oft eine gute Quelle. Außerdem Zeitungen, vor allem kostenlose Anzeigenblätter wie der Kieler Express. Im Internet gibt es mehrere Plattformen, auch die Agentur für Arbeit kann Jobs vermitteln. Hochschulen bieten oft gut bezahlte Hiwi-Jobs. Wer ein bestimmtes Unternehmen im Blick hat, kann auf dessen Homepage suchen oder dort anrufen und sich initiativ bewerben. Das zeigt Motivation und ist bei den Unternehmen gern gesehen. Und sonst gilt es, Augen und Ohren offen zu halten: Viele Arbeitsverhältnisse kommen durch Empfehlungen Anderer zustande.“

In welchem Job haben Studierende die größte Verdienstmöglichkeit? 

„Laut aktuellster Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks verdienen Selbständige im eigenen Unternehmen sehr gut. Abhängig Beschäftigte genießen dafür Privilegien wie andere Angestellte: Es gibt Urlaubsanspruch und außerdem die Möglichkeit, sich krankschreiben zu lassen. Bei Problemen auf der Arbeit kann in größeren Unternehmen ein Betriebsrat helfen. Und es gibt den Mindestlohn. Pauschale Aussagen zum Verdienst lassen sich schwer treffen: Die Vergütung variiert sehr stark, je nach Stadt, nach Branchen, Unternehmen oder Bereichen. Oft kommt es auch auf die Vorbildung an: Studierende, die bereits eine abgeschlossene Ausbildung haben, können im gelernten Beruf arbeiten und verdienen eventuell mehr als andere.“

Worüber sollte ich mir persönlich Gedanken machen, bevor ich auf Jobsuche gehe?

„Neben dem Studium zu arbeiten, kann eine große Belastung sein. Die Stunden, die Studierende aufbringen müssen, um ihre Creditpoints zu erreichen, füllen die Woche ohnehin schon gut. Es lohnt sich also, vorher zu überlegen: Wie viel Geld brauche ich zum Leben und was ist mir wirklich wichtig? Wie viele Stunden pro Woche kann ich überhaupt arbeiten? Vielleicht ist es eine andere Option, die Semesterferien durchzuarbeiten und dafür innerhalb des Semesters weniger zu verdienen. Es gibt auch Jobs und Arbeitsgeber, die großes Verständnis für die Situation der Studierenden haben – es lohnt sich, mit dem Chef darüber zu sprechen, ob in einem Monat mehr gearbeitet werden kann, um eine Entlastung in der Prüfungsphase anzustreben.“

Wer weitere Fragen hat, kann sich individuell in der Sozialberatung des Studentenwerks beraten lassen.

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